IIG Mieten gerecht staffeln
Richtwertanpassung nur mit sozialem Abschlag – kein Gießkannenprinzip
GR Christian Kogler stimmt dem „Gießkannenprinzip“ zur Richtwertanhebung des Mietzinses nicht ohne Änderungen zu. „Wir sind ohne Verbesserungen und ohne der Beachtung einer sozialen Verträglichkeit gegen den zur Diskussion stehenden Vorschlag der IIG“, stellt Kogler klar, „jedoch sind wir einverstanden eine ungerechtfertige Besserstellung der Mieter in den angegebenen Vertragszeiträumen zu korrigieren.“
„Diese Anpassung kommt zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt. Die Betriebskosten steigen auf Grund der erst kürzlich beschlossenen Abgabenerhöhung in den Bereichen, Gehwegreinigung, Wasser- und Kanalgebühren und anderen Zusatzkosten. Mit der nun geforderten Richtwertanpassung steigen die Wohnkosten zusätzlich.“
Sozialer Abschlag und Angemessenheitsprüfung
„Unser Vorschlag und Antrag geht in Richtung soziale Verträglichkeit und beendet das zum Usus gewordene Gießkannenprinzip“, erklärt GR Ronald Psaier. „die IIG Mieten müssen gerecht verteilt sein. Die Besserstellung von eingegangenen Mieteverhältnissen beendet werden.“
„Wir fordern eine Angemessenheitsprüfung aller Mieten im Eigentum der IIG auf Grundlage der Bemessung zur Wohnbauförderung. Bestünde kein Anspruch auf Wohnbauförderung werden die Mieten mit sofortiger Wirkung auf den Richtwertmietzinssatz angehoben. Diejenigen, denen eine Wohnbauförderung zusteht, sollen einen Abschlag in der Höhe von 15-20 Prozent erhalten,“ erklärt Psaier den Vorschlag des Liberalen innsbruck.
„Diese Prüfung soll alle ein bis zwei Jahre stattfinden und somit eine soziale Treffsicherheit bei der Wohnungsvergabe gewährleisten,“ sieht Kogler den Vorteil dieser Methode.
Jänner 2010
